Zugänglichkeit
Erklärung zur Barrierefreiheit
BZEW richtet die öffentlichen Seiten, Registerseiten und Portaloberflächen auf verständliche Sprache, Tastaturbedienbarkeit, sichtbare Fokuszustände, starke Kontraste und responsive Nutzung aus.
Kontakt: info@bzew.de · Betreiber: Ingenieurbüro Wilmes
Stand: 24. Juni 2026. Zielstandard: WCAG 2.2 AA und EN 301 549 als Produktivmaßstab.
Konformitätsstand und Prüfmethode
- Öffentliche Seiten sind nach Zielstandard WCAG 2.2 AA und EN 301 549 aufgebaut.
- Die Erklärung beruht auf redaktioneller Selbstbewertung, automatisierten Seitentests im Entwicklungsprozess und manueller Sichtprüfung zentraler Seiten.
- Produktive Mandantenbereiche werden vor Echtbetrieb zusätzlich mit echten Rollen, Formularen, Loginwegen und Referenzdaten geprüft.
- Eine externe BITV-/WCAG-Prüfung ist als Produktiv-Gate vorgesehen, sobald Betreiberangaben, Rollenmodell und Mandantenbetrieb final feststehen.
Bereits umgesetzt
- Sprunglinks zum Hauptinhalt.
- Klare Formularbeschriftungen und sichtbare Fokuszustände.
- Responsive Layouts für Smartphone, Tablet und Desktop.
- Rollengetrennte Navigation für Öffentlichkeit, Anbieter, Behörden und Backend.
- Warn-, Demo-, Prüf- und Login-Hinweise werden nicht nur farblich, sondern auch textlich erklärt.
Bekannte offene Punkte
- Finaler BITV-/WCAG-Test mit echten Produktivdaten.
- Redaktionelle Prüfung aller langen Prüftexte in einfacher Sprache.
- Dokumentation alternativer Kontaktwege für Menschen mit Assistenzbedarf.
- Benennung der zuständigen Durchsetzungs- oder Schlichtungsstelle nach finalem Mandanten- und Verfahrensmodell.
Feedback
- Barriere-Hinweise können über info@bzew.de gemeldet werden.
- Bitte nennen Sie die betroffene Seite, das verwendete Gerät und die konkrete Barriere.
- Rückmeldungen werden nach Rolle eingeordnet: öffentliche Seiten, Register, ButPay-Portal, Behördenbereich oder Anbieterbereich.
- Nicht barrierefrei erreichbare Inhalte sollen auf Anfrage in einem zugänglichen Alternativweg bereitgestellt werden.
Transparenzhinweis
Die Plattform stellt Prüfhilfen und digitale Workflows bereit. Eine konkrete Bewilligung nach Bildung und Teilhabe bleibt immer Aufgabe der zuständigen Stelle und hängt vom Einzelfall ab.